Interpellation an den Bundesrat: welche Massnahmen werden getroffen, um Versorgungsengpässe bei psychotherapeutischen Behandlungen zu verhindern?
Die Nachfrage nach psychotherapeutischen Leistungen ist während der Corona-Krise enorm gestiegen. Die Versorgung ist an vielen Orten an die Belastungsgrenze gestossen. Das Regionaljournal Basel berichtet Anfang Dezember, dass psychiatrische Kliniken mit Kindern und Jugendlichen überfüllt seien, dass es Doppelbelegungen gäbe und die Kapazität fehle, um neue Patient*innen aufzunehmen. Vielfach könnten nur noch die schweren Fälle behandelt werden. Im ambulanten Bereich gäbe es lange Wartelisten für Kinder- und Jugendliche.
Verzögern sich die Behandlungen, so nimmt der Schweregrad zu und es kann zu Chronifizierungen kommen. Das Leid der Betroffenen, die Belastung des Umfelds und auch die Behandlungskosten steigen. Um diesen Teufelskreislauf zu durchbrechen, braucht es rasch Lösungen zur Finanzierung niederschwelliger Angebote. Der Bedarf dürfte weiter steigen und auch nach Abklingen der Pandemie anhalten, weil psychische Probleme oft mit Verzögerung auftreten.
Um Versorgungsengpässe zu verhindern, braucht es rasch Massnahmen von Bund (Tarife, Limitationen, neue Modelle) und Kantonen (Versorgungsangebote).
Aus diesem Grund habe ich dem Bundesrat folgende Fragen gestellt:
Wie schätzt der Bundesrat aktuell die Nachfrage von ambulanten und stationären psychotherapeutischen Leistungen bei verschiedenen Bevölkerungsgruppen ein?
Besteht eine Übersicht pro Kanton punkto Angebot und Nachfrage und eine Einschätzung der Entwicklung der Nachfrage in den nächsten Monaten? Bestehen aktuelle Zahlen zur Entwicklung von Suiziden?
Ist die psychische Gesundheit ein regelmässiges Traktandum des Dialogs nationale Gesundheitspolitik, der ständigen Plattform von Bund und Kantonen?
Bietet der Bundesrat Hand für tarifliche Lösungen niederschwelliger Angebote, falls die Nachfrage mit den aktuellen Strukturen nicht mehr erfüllt werden kann?
Ist der Bundesrat im Falle eines andauernden Versorgungsengpasses bereit, während einer Übergangsphase generell auf Limitationen im Bereich Online-Interventionen bei der delegierten Psychotherapie zu verzichten, z.B. bis zur Einführung des Anordnungsmodells?
Ist der Bundesrat im Falle eines wachsenden Versorgungsengpasses bereit, während einer Übergangsphase auf die Aufsichtspflicht von delegiert tätigen Ärztinnen und Ärzten zu verzichten und de facto das Anordnungsmodell frühzeitig einzuführen?
Yorumlar