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  • AutorenbildFranziska Roth

Für diejenigen, die nur bedingt für sich reden können.



Die Diskussionen drehen sich im Moment medial vor allem um die Wirtschaft. Es ist wichtig, die KMUs zu retten. Wir dürfen in diesen schwierigen Zeiten dabei aber nicht die Menschen vergessen, die nicht für sich selber reden können.


In einer Zeit, in der Solidarität und Freiheit zentral sind, gilt es zu fragen, wie die Wirtschaft dem Menschen dienen kann und nicht umgekehrt.


Folgende Fragen habe ich dem Bundesrat gestellt:


Interpellation 1: Menschen mit Behinderungen im Resettlement-Programm

Die Schweiz nimmt seit 2013 im Rahmen von Resettlement-Programmen Menschen auf. Zu den Resettlement-Flüchtlingen gehören u.a. Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen, Traumatisierungen und Behinderungen. Mit der Ratifizierung der UNO-Behindertenrechtskonvention verpflichtete sich die Schweiz, umfassende Rehabilitationsprogramme, um Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen zu gewährleisten (Art. 26 UNO-BRK). In der Schweiz erbringt die Invalidenversicherung Leistungen für Menschen mit Behinderungen, die zu einer eigenverantwortlichen und selbstbestimmten Lebensführung der Betroffenen beitragen sollen. Flüchtlinge, die aufgrund ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigungen über das Resettlement-Programm in die Schweiz kommen, haben kein Anrecht auf IV-Leistungen, weil sie die versicherungsmässigen Voraussetzungen nicht erfüllen. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie wird den in der UNO-BRK festgeschriebenen Rechte von Menschen mit Behinderungen in den Resettlement-Programmen Rechnung getragen?

  2. Wie werden Resettlement-Flüchtlingskinder mit Behinderungen gemäss ihren Fähigkeiten gefördert, damit sie sich schulisch und sozial bestmöglich entwickeln können?

  3. Die rasche berufliche Integration ist das Hauptziel des Resettlement-Programms, dazu stehen die Massnahmen und Angebote der kantonalen Integrationsprogramme KIP zur Verfügung. Aufgrund ihrer psychischen und physischen Einschränkungen sind nicht alle Resettlement-Flüchtlinge in der Lage, dieses Angebot zu nutzen. Wie wird ihr Recht auf Arbeit und Beschäftigung gemäss Art. 27 UNO-BRK eingelöst? Gibt es beispielsweise niederschwellige Beschäftigungsangebote für Menschen, die nicht arbeitsmarktfähig sind?

  4. Wer kommt für die behinderungsbedingten Mehrkosten von Resettlement-Flüchtlingen u.a. für Hilfsmittel, angepassten Wohnraum (z.B. rollstuhlgängige Wohnung) und Hilfestellungen Dritter kurz-, mittel- und langfristig auf?

  5. Wie werden die spezifische Beratung und Begleitung von Flüchtlingen mit Behinderungen sichergestellt?

  6. Wie könnte das Resettlement-Programm aus Sicht des Bundes weiterentwickelt werden mit dem Ziel, die spezifischen Voraussetzungen und Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen noch besser zu berücksichtigen?


Interpellation 2: Umgang mit den Empfehlungen des Ausschusses zur Behindertenrechtskonvention

Die Schweiz durchläuft zurzeit erstmals das Staatenberichtsverfahren zur UNO-Behindertenrechtskonvention BRK. Im Rahmen dieses Verfahrens überprüft der BRK-Ausschuss die Umsetzung der Konvention in der Schweiz. Er stützt sich dabei auf den Initialbericht der Schweizer Regierung, auf den Schattenbericht der NGO’s, auf die Antworten der Schweiz zum spezifischen Fragekatalog, auf Gespräche mit unterschiedlichen Akteuren sowie auf die Anhörung der Schweiz. Der BRK-Ausschuss schliesst das Staatenberichtsverfahren mit der Verabschiedung der Handlungsempfehlungen (Concluding Observations) zuhanden der Schweiz ab.

Dazu bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Wie wird die Schweiz mit den Empfehlungen des BRK-Ausschusses umgehen? In welchem Verfahren wird die Schweiz festlegen, welche Empfehlungen wie, von wem, wann und in welcher Priorität umgesetzt werden?

  2. Wie werden die NGO’s dabei einbezogen?

  3. Gemäss UNO-BRK sind Menschen mit Behinderungen bei sämtlichen Entscheidungsprozessen zur Durchführung der UNO-BRK einzubeziehen (vgl. Art. 4 Abs. 3 UNO-BRK sowie General comment Nr. 7). Wie wird diese Vorgabe der UNO-BRK bei der Umsetzung der Handlungsempfehlungen des BRK-Ausschusses berücksichtigt?


Interpellation 3: Verbesserung der Situation von Menschen mit einer Autismus-Spektrum-Störung ASS

Im Oktober 2018 verabschiedete der Bundesrat einen Bericht mit verschiedenen Massnahmen zur Verbesserung der Situation von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit einer Autismus-Spektrum-Störung ASS. Ich bitte den Bundesrat in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie viele Menschen sind in der Schweiz von Autismus betroffen? Wo werden entsprechende Daten erfasst und wie kann die Datenlage verbessert werden?

  2. Wie sieht der zeitliche Horizont für die im Bericht festgelegten Massnahmen aus? Wie wird die Umsetzung überprüft?

  3. Welche Fortschritte konnten seit Verabschiedung des Berichts in den drei prioritären Handlungsschwerpunkten "Früherkennung und Diagnostik", "Beratung und Koordination" sowie "Frühintervention" in welchen Kantonen erzielt werden und wie sehen sie konkret aus?

  4. Gemäss Bericht darf die Komplexität einer gemeinsamen und koordinierten Vorgehensweise im Autismusbereich nicht ausser Acht gelassen werden. Wie werden die Zusammenarbeit und Koordination aller involvierten Akteure als zentrales Element für die erfolgreiche Umsetzung sichergestellt? Welche Rolle übernimmt dabei der Bund?

  5. Der UN-Kinderrechtsausschuss empfahl der Schweiz Anfang 2015, die spezifischen Bedürfnisse von Kindern mit ASS in allen Kantonen aufzugreifen und dabei insbesondere ihre vollständige Inklusion in sämtlichen Bereichen des sozialen Lebens sicherzustellen. Desweiteren gelte es, der Inklusionspädagogik eine höhere Priorität beizumessen, die Autismus-Früherkennung zu stärken und die Aufnahme von betroffenen Kindern in wissenschaftlich fundierte Frühförderprogramme sicherzustellen. Inwieweit konnten diese Empfehlungen im Rahmen der im Oktober 2018 definierten Massnahmen umgesetzt werden?

  6. Die Studie "Versorgungssituation psychisch erkrankter Personen in der Schweiz" aus dem Jahr 2016 weist Lücken in der Versorgung von Menschen mit Autismus auf (fehlende Anschlussangebote beim Übergang vom Jugend- zum Erwachsenenbereich, fehlendes spezifisches Know-how bei den Fachpersonen und lange Wartefristen). Gibt es quantitative und qualitative Daten dazu, wie die Situation mit den im Bericht definierten Massnahmen für Menschen mit ASS konkret verbessert werden konnten? Wenn ja, was sagen sie aus?

  7. Welcher Handlungsbedarf besteht aus Sicht des Bundes, um die Situation von Menschen mit einer Autismus-Spektrum-Störung nachhaltig zu verbessern?

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