Rege diskutiert wurde in der gestrigen Sondersession des Nationalrats zur Änderung des DNA-Profil-Gesetzes.
Die Frage, wie viele Informationen über einen Menschen zur Aufklärung von Verbrechen genutzt werden dürfen, führte zu Kontroversen.
Heute dürfen Ermittler mittels am Tatort gefundener Haare, Blut oder Sperma das Geschlecht der Person herauslesen und im Informationssystem prüfen, ob die Spur einen Treffer liefert.
Mit der Änderung des DNA-Profil-Gesetzes will man aber weiter gehen.
Mittels Phänotypisierung lässt sich aus dem Erbgut viel mehr über das Äussere eines Täters herauslesen. So zum Beispiel Haar-, Augen- oder Hautfarbe sowie biogeographische Herkunft. Diese Informationen sollen in Zukunft zur Aufklärung schwerer Verbrechen genutzt werden.
Die Phänotypisierung ist jedoch umstritten.
Massive Eingriffe in die Grundrechte sowie ein erhöhtes Risiko für Racial Profiling werden befürchtet. Denn äussere Merkmale einer Person lassen sich nicht mit hundertprozentiger Sicherheit bestimmen, sondern bloss mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit.
Die zielgerichtete Kategorisierung von Menschen aufgrund ihrer Hautfarbe oder biogeografischen Herkunft betrifft darum vor allem Minderheiten. Stigmatisierung ist die Folge. Denn wir leben hier leider nicht in einem neutralen Umfeld, sondern in einer Gesellschaft mit einem nachweislich strukturellen Rassismus Problem.
Fokussiertere Ermittlungsarbeiten sollen mit diesem zusätzlichen Instrument möglich sein, kontert die Rechte. Unbeteiligte könnten rascher entlastet werden.
Da die Phänotypisierung bei Straftaten wie Mord oder Vergewaltigung angewendet wird, die mit mehr als drei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden, entschied die Ratsmehrheit, die Gesetzesänderung anzunehmen. Ein abschliessender Deliktskatalog soll aber nicht definiert werden. Das führt zu einem Verbrechenskatalog, der auch Amtsmissbrauch, Bestechung, Kreditkartenmissbrauch, Betrug, Wucher oder Diebstahl miteinschliesst und somit viel zu lang ist.
Auch eine Beschränkung des Gesetzes auf acht Jahre, zur Prüfung dessen Notwendigkeit, wurde abgelehnt.
Neu geregelt wird auch der Verwandtschaftsbezug.
Wurde in der DNA-Datenbank kein Treffer gemeldet, wird geprüft, ob das DNA-Profil einer der mutmasslichen Täterschaft verwandten Person zugeschrieben werden kann. So kann also auch eine vermutete Verwandtschaft als Beweismittel genutzt werden.
Der Nationalrat hat den Änderungen im DNA-Profil-Gesetz und in der Strafprozessordnung zugestimmt. Die Vorlage wurde mit 125 zu 54 Stimmen bei 12 Enthaltungen angenommen. Sie wird als Nächstes im Ständerat behandelt.
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