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  • AutorenbildFranziska Roth

Bundesrat nimmt Postulat an: Gewalt an Menschen mit Behinderungen in der Schweiz



Menschen mit Behinderungen sind überdurchschnittlich von Gewalt und sexualisierter Gewalt betroffen. Dies haben aktuelle Studien in Deutschland und Österreich ergeben. Es ist davon auszugehen, dass dies auch in der Schweiz der Fall ist. Gründe dafür sind Abhängigkeitsverhältnisse und Machtasymmetrien zum betreuenden und begleitenden Umfeld sowie unter anderem eine Ausklammerung der sexuellen Gesundheit und Rechte. Die Schweiz ist im Kontext der Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention aufgefordert worden, Daten und Massnahmen zu präsentieren, wie das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Freiheit vor Gewalt umgesetzt wird. Auch im Rahmen von CEDAW sind entsprechende Forderungen mit Fokus geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen mit Behinderungen an die Schweiz gerichtet worden.


In meinem Postulat habe ich den Bundesrat beauftragt, einen Bericht vorzulegen zum Thema Gewalt an Menschen mit Behinderungen in der Schweiz.

Im Bericht soll analysiert werden, wie stark Menschen mit Behinderungen von verschiedenen Formen von Gewalt (physische, psychische, sexuelle, soziale, ökonomische und strukturelle) sowie Vernachlässigung und Grenzüberschreitungen betroffen sind, und wie die Fälle besser erfasst, die Betreuung und Nachsorge von Betroffenen verbessert und die Prävention verstärkt werden können.

Insbesondere sind die folgenden Fragestellungen zu klären:

  1. Wie stark sind Menschen mit Behinderungen von Gewalt im öffentlichen, institutionellen und privaten Raum betroffen? Welche Daten über Gewalterfahrungen von Menschen mit Behinderungen gibt es? Die Schweiz ist im Oktober 2019 im Rahmen des Monitorings der Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention aufgefordert worden, statistische Daten vorzuweisen über Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch, inklusive sexueller Missbrauch an Menschen mit Behinderungen, aufgeschlüsselt nach Geschlecht, Alter und Wohnort/Wohnform. Welche Resultate liegen vor und wie kann die Datenlage verbessert werden?

  2. Wie stellt die Schweiz die diskriminierungsfreie Umsetzung der Istanbul-Konvention sicher und wie werden dabei die besonderen Bedürfnisse und Voraussetzungen von Menschen mit Behinderungen berücksichtigt?

  3. Wie wird sichergestellt, dass Menschen mit Behinderungen einen niederschwelligen und barrierefreien Zugang zu unabhängigen Anlauf- und Beratungsstellen sowie Schutzeinrichtungen für Gewaltbetroffene mit spezifischer Fachkompetenz haben?

Es freut mich, dass der Bundesrat mein Postulat angenommen hat.

Seine Stellungnahme dazu:

Gerade bei quantitativ eingeschränkten Opfergruppen fehlen oft repräsentative Daten und opfergruppenspezifisches Wissen. Dieses Wissen ist unter anderem für die adäquate Ausgestaltung von Unterstützungs- und Beratungsangeboten wie z.B. der Opferhilfe wichtig. Ein Bericht zu Gewalt an Menschen mit Behinderungen stellt eine sinnvolle Ergänzung der Grundlagen zur Umsetzung der Istanbul-Konvention dar.

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