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AutorenbildFranziska Roth

Zwang statt Zusammenarbeit – Ein Angriff auf den Zivildienst

Zivildienst und Zivilschutz

Aktuell berät das Bundesparlament über eine Gesetzesrevision, die vorsieht, dass der Zivilschutz jederzeit Zivildienstleistende zwangsweise aus einem Einsatz herausziehen und bis zu 80 Tage verpflichten kann. Der Bundesrat rechtfertigt dies mit der Notwendigkeit, den Personalbestand des Zivilschutzes zu sichern. Diese Argumentation ist jedoch irreführend.


Der Hauptgrund für die vermeintlichen Personalprobleme des Zivilschutzes liegt in der Gesetzesrevision von vor vier Jahren, durch die die Schutzdienstpflicht von 20 auf 14 Jahre verkürzt wurde. Eine weitere zentrale Begründung für die Vorlage ist die Erhöhung der Durchhaltefähigkeit des Zivilschutzes. Doch gerade hier ist ein Angriff auf den Zivildienst der falsche Weg: Denn während Zivildienstleistende in Notlagen und bei Katastrophen über viele Monate hinweg im Einsatz sein können, ist der Einsatz von Zivilschutz-Dienstleistenden auf wenige Wochen begrenzt. Im Zusammenhang mit einem Ereignisfall können bereits heute Zivis zu Einsätzen in Zivilschutzorganisationen gezwungen werden. Auch obligatorische Zivildienst-Ausbildungskurse sind möglich und der Zivilschutz kann mit deren Durchführung beauftragt werden. Es gibt zahlreiche Beispiele, die bestätigen, dass eine gute Zusammenarbeit zwischen Zivilschutz und Zivildienst möglich ist. Ereignisse wie der Felssturz in Bristen 2017 zeigen auch, dass Zivildienstleistende innerhalb einer Woche einsatzbereit sein können, und zwar unter der Führung des kantonalen Führungsstabes.


Eine Schwächung des Zivildienstes hätte gravierende Folgen für wichtige Bereiche wie:

  • das Sozialwesen (ca. 52 %),

  • das Gesundheits- und Schulwesen (je ca. 15 %),

  • den Umwelt- und Naturschutz (ca. 10 %).


Der einzig neue Aspekt der Vorlage A besteht darin, Zivildienstleistende zur Teilnahme an Wiederholungskursen des Zivilschutzes zu verpflichten. Statt in produktiven Einsätzen in Heimen, Spitälern oder Schulen tätig zu sein, müssten Zivildienstleistende beispielsweise Schneepisten präparieren, Veranstaltungszelte auf- und abbauen oder den Verkehr bei Sportanlässen regeln.


Ich stehe hinter einer starken Armee, einem starken Zivilschutz und einem starken Zivildienst. Doch der Beschluss des Ständerats schwächt alle drei, weil er sie gegeneinander ausspielt, anstatt sie besser zu koordinieren.


Sehen Sie dazu mein Votum im Rat sowie den Beitrag in "10 vor 10" vom 17.9.2024.



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