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AutorenbildFranziska Roth

Erfolg in der Umsetzung der Behindertenrechtskonvention: Der Ständerat nimmt mein Postulat an

Der Ständerat nimmt seine Verantwortung gegenüber Menschen, die aufgrund ihrer Beeinträchtigung und herausfordernden Verhaltens (HEVE) durch alle Maschen fallen, wahr. Er will im Gegensatz zum Bundesrat vorwärtsmachen bei der Umsetzung der Behindertenrechtskonvention, die die Schweiz vor über 10 Jahren unterzeichnet hat. Diese verlangt, dass allen Menschen ein Recht auf ein selbstbestimmtes Leben zusteht. Noch ist dies in der hoch gebildeten und entwickelten Schweiz nicht umgesetzt. Schluss mit dem Zögern und Zaudern. Der Bundesrat muss nun die Führungsrolle wahrnehmen.


Mein Postulat

Der Bundesrat wird gebeten, eine Statistik über Menschen mit einer geistigen, psychischen und/oder mehrfachen Behinderungen zum Thema «Herausfordernde Verhaltensweisen» HEVE zu erheben sowie eine Abklärung vorzunehmen, wie hoch der Bedarf an Plätzen in Institutionen für Betroffene schweizweit ist. Zudem soll geprüft werden, welche Möglichkeiten der Bund anbieten kann, um die Kantone in ihrer Aufgabe mittels Koordination der Plätze zu unterstützen.

 

Mein Votum



Roth Franziska: Ich gebe hiermit meine Interessenbindung bekannt: Ich bin Teil der Bevölkerung der Schweiz, einem Land, das vor über zehn Jahren die Behindertenrechtskonvention unterzeichnet hat. Ich bin Teil der Bevölkerung eines Landes, dessen Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren schreibt: «Die Zusammenarbeit von Bund und Kantonen in der Behindertenpolitik ist eine Querschnittaufgabe – sie tangiert alle Lebensbereiche. Um noch enger zu kooperieren, haben Bund und Kantone im Rahmen des Nationalen Dialogs Sozialpolitik Schweiz (NDS) die hierfür notwendigen Strukturen geschaffen. Darin tauschen sich Bund und Kantone regelmässig aus und bearbeiten gemeinsam inhaltliche Schwerpunkte, zum Beispiel mit dem Schwerpunktprogramm Behindertenpolitik 2023–2026 des Bundesrates.» Dieses Programm habe ich gelesen, und darin aufgelistet sind die Schwerpunkte. Unter anderem steht dort unter dem Schwerpunkt «Wohnen»: «Aus dem Recht auf ein selbstbestimmtes Leben ergibt sich, dass Menschen mit Behinderungen wählen können, wo und wie sie wohnen wollen. Um das zu ermöglichen, braucht es spezifische Unterstützungen, wie etwa die persönliche Assistenz, aber auch einen hindernisfreien Zugang zu Dienstleistungen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind.»

 

Ich bin enttäuscht von der Stellungnahme des Bundesrates zum Postulat. Es gibt Menschen in unserem Land, die so stark von Mehrfachbehinderungen betroffen sind, dass sie tatsächlich durch alle Maschen fallen. Es gibt mehr als 26 solcher Menschen, das heisst mehr als einen Betroffenen pro Kanton, der aufgrund seiner starken Beeinträchtigung durch die Maschen fällt und den niemand will. Gemäss einem Fachmann, den ich heute noch kontaktiert habe, gibt es in jedem Kanton mindestens drei bis fünf solcher Menschen. Das sind Menschen, die von keiner oder fast keiner Institution so betreut, begleitet und gefördert werden können, dass dies der Behindertenrechtskonvention und der diesbezüglichen Verantwortung der Schweiz entsprechen würde. Sie werden, weil das Personal fehlt, weil den Institutionen gewissermassen die Hände gebunden sind, zum Teil in den psychiatrischen Kliniken unter massiver Aufsicht und leider oft auch unter medikamentösem Einfluss – ich sage es auf eine sehr unangenehme Art: abgestellt. Ich weiss das, weil ich aus Erfahrung spreche und leider persönlich zwei Fälle kenne, wo das so passiert ist. In einem Fall ist die Person sogar aufgrund der misslichen Lage verstorben.

 

Ich möchte Ihnen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ans Herz legen, das Postulat anzunehmen. Es verlangt eine Statistik, und es verlangt, dass der Bund mit den Kantonen zusammen seine Verantwortung wahrnimmt. In der Stellungnahme zu meinem Postulat steht: «Bevor eine neue nationale Statistik ins Auge gefasst wird, ist es wichtig, das angestrebte Ziel der Statistik mit den notwendigen Ressourcen ins Verhältnis zu setzen, die sowohl der Bund als auch die Kantone für ein (automatisiertes und digitales) Datenaustauschsystem investieren müssten, das dem Grundsatz einer einheitlichen Datenerhebung entspricht.»

 

Es gibt hier Menschen, die dauernd ins Verhältnis gesetzt werden. Wenn es darum geht, Menschen mit Beeinträchtigungen das Recht zu gewähren, das ihnen per Konvention zusteht, die wir unterschrieben haben, und die Absichten zu erfüllen, die wir immer wieder auch in diesem Rat bekunden, dann bin ich der Überzeugung, dass es an der Zeit ist, diesen Menschen ein Postulat zu widmen. Damit soll alles getan werden, um kantonal und von der Bundesseite her zu koordinieren. Die Menschen, die jetzt durch die Maschen fallen und nicht so begleitet werden können, nicht in den Institutionen sein können, die sie brauchen, sollen wirklich auch konform mit den Behindertenrechten begleitet werden. Ihnen soll unter die Arme gegriffen werden, um ihnen ihr Recht zuzugestehen. Es ist ein Postulat. Wenn man sagt, es sei eine weitere Statistik, dann finde ich das nicht in Ordnung. Herausforderndes Verhalten ist für Menschen, die in diesen Institutionen arbeiten, genauso eine Belastung wie für die betroffenen Personen selber. Es ist jetzt an der Zeit, dass wir in der Schweiz zeigen, dass es uns mit allen Menschen ernst ist und dass die Gesellschaft bereit ist, die Versprechen zu erfüllen. Denn man kann das nicht vom Bund zu den Kantonen und von den Kantonen wieder zum Bund schieben. Es ist eine gesellschaftliche Aufgabe. Wir müssen entsprechende Antworten finden. Dazu braucht es den Lead des Bundes, der jetzt zusammen mit den Kantonen die Daten erheben und für diese Menschen die entsprechenden Statistiken erstellen soll.

 

Es sollen viele Plätze geschaffen werden. Wo es allenfalls Plätze hat, sollen dort auch Menschen leben können, die aus einem anderen Kanton sind. Man soll wissen, in welchen Kantonen es Plätze hat. Man kann sich dann gemeinsam, wie man das in der Schweiz macht, diesen Menschen annehmen, die wirklich gar nicht alleine für sich schauen können.

Sie merken, dass ich ein bisschen enerviert bin. Ich bin das, weil ich während Jahren kantonal an diesem Thema gearbeitet habe; jetzt sind es bald fünf Jahre, dass ich es hier auf Bundesebene mache. Ich höre immer und immer wieder, es müsse ins Verhältnis gesetzt werden. Ich bin der Meinung, dass es jetzt Zeit dafür ist. Morgen oder übermorgen laufen die nationalen Aktionstage zu den Behindertenrechten ab. In allen Kantonen wurden viele Aktionen gestartet. Zeigen wir, dass wir es ernst meinen. Es ist ein Postulat, es geht um einen Prüfbericht. Wir sollten dieses Postulat annehmen.


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