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  • AutorenbildFranziska Roth

Kein Sonderzug für das VBS



Beschaffung von Armeematerial darf nicht einfach im stillen Kämmerlein unter seinesgleichen erfolgen. Das VBS fährt zu oft den Sonderzug.


Warum zum Beispiel sollen Ski's für die Armee wie Kriegsmaterial beschafft werden?


Die exzessive Interpretation von Ausnahmeklauseln im Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) erlaubt Rüstungsbeschaffungen ausserhalb der WTO-Vorgaben und erlaubt auch die Ausserkraftsetzung des BöB im Falle höchster Dringlichkeit aufgrund von Notlagen. Auch freihändige Beschaffungen sind in eng umgrenzten Fällen erlaubt.

Das VBS nutzt diese drei Klauseln aber hemmungslos und zieht sich in Dunkelkammern zurück.


Eine Maskenbeschaffung ist kein militärisches Geheimnis und auch die höchste Dringlichkeit hörte schon bald nach März 2020 auf. Aber auch damals mussten Wettbewerbsregeln und Sorgfaltspflichten beachtet werden, die das VBS mutmasslich verletzte.


Das VBS kommt auch mit dem bei Deloitte Consulting AG in Auftrag gegebenen Analysebericht betreffend Abläufe für die Beschaffung von Rüstungsgütern nicht aus dem Schneider. Denn mit Deloitte AG hat es diejenigen gewählt, die mit dem Superhornet-Lieferanten Boeing eng verbandelt sind.

Der Bericht schlägt vor, das Parlament zu entmachten und den VBS-Beschaffern noch mehr Kompetenzen zu erteilen.

Er geht genau in die falsche Richtung. Entsprechend enthält der Bericht kein einziges kritisches Wort zu den Beschaffungsskandalen der letzten Jahre.


Das muss sich ändern.


Lesen Sie dazu den Artikel aus der Solothurner Zeitung vom 26.1.2021.

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