«Die Schweiz darf keine Handlangerin eines repressiven Regimes sein»
- Franziska Roth
- vor 15 Minuten
- 2 Min. Lesezeit

Der jüngste Fall Eritrea ist kein Einzelfall – sondern ein aktuelles Beispiel für ein viel grösseres Problem:
Viele Diaspora-Gemeinschaften in der Schweiz sind Einflussaktivitäten fremder Staaten ausgesetzt.
Wie auch mein Votum zur Motion «Schutz verfolgter Gemeinschaften vor Beeinflussungsaktivitäten fremder Staaten» zeigt, betrifft dies neben Eritrea u. a. auch Russland, Iran, die Türkei oder China.
Wir haben es in diesen Heimatstaaten mit Regimen zu tun, die bis zum Äussersten gehen – bis hin zu Ausspionieren, Drohungen, Gewaltaufrufen und systematischer Einschüchterung.
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Ein aktueller Artikel der SonntagsZeitung beschreibt eindrücklich, wie sich diese Muster am Beispiel Eritrea zeigen: Menschen werden gezwungen, Diasporasteuern zu bezahlen, «Reueerklärungen» zu unterschreiben und sich gegenüber dem Regime gewissermassen loyal zu erklären – oft unter Gefahr für ihre Angehörigen.
Ich finde: So darf es nicht weitergehen.
Wenn die Schweiz solche Praktiken indirekt ermöglicht oder Betroffene gar dazu zwingt, Gebühren und Loyalitätserklärungen gegenüber Eritrea zu leisten, wird sie zur Handlangerin eines zutiefst repressiven Regimes – und stärkt dessen mafiöse Strukturen mitten in unserem Land.
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Das Geschäftsmodell von Diktator Isaias Afwerki ist perfide einfach:
Er vertreibt Oppositionelle ins Exil und lässt sie dann im Ausland durch Spitzelnetzwerke überwachen, einschüchtern und auspressen. Wer sich weigert, die Diktatur zu finanzieren, gefährdet seine Familie. Die Schweiz darf an diesem System nicht länger mitwirken – sonst gefährdet sie ihre eigene innere Sicherheit.
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Es braucht klare Verbote – und endlich Konsequenzen
Eigentlich sind Diasporasteuer und Reueerklärung schon heute verboten: Kein fremder Staat darf auf Schweizer Boden hoheitlich handeln. Unser Strafgesetzbuch verlangt, solche Handlungen zu ahnden. Doch der Bundesrat und die Justiz haben bisher weggeschaut.
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Ich fordere, dass die Schweiz diese rechtswidrigen Praktiken konsequent unterbindet – und diplomatisch klarstellt, dass solche Eingriffe niemals geduldet werden. Die bisherige Appeasementpolitik gegenüber Eritrea war naiv und ist gescheitert. Statt das Regime zu hofieren, muss der Bundesrat endlich zwischen Opfern und Tätern unterscheiden.
Drei konkrete Schutzmassnahmen
Meldestelle für BetroffeneBetroffene müssen Repressionsfälle sicher und anonym melden können. Nur so können Beweise gesichert und verbotene Aktivitäten fremder Staaten verfolgt werden.
Ersatzpapiere statt Zwang zum KonsulatEritreische Flüchtlinge dürfen nicht gezwungen werden, beim eritreischen Konsulat Dokumente zu beschaffen. Das SEM muss Ersatzpapiere ausstellen, basierend auf den Erkenntnissen aus dem Asylverfahren.
Schutz vor Spitzeln und EinflussnetzwerkenDas kulturell-soziale Netzwerk des Regimes in der Schweiz muss zerschlagen werden. Schweizer Behörden dürfen nur noch mit Organisationen der Diaspora zusammenarbeiten, die garantiert frei von Spitzeln sind. Auch Übersetzende und HSK-Lehrpersonen müssen gründlich überprüft werden.Kulturanlässe, Vereine und religiöse Strukturen dürfen nicht länger zur Einschüchterung und Erpressung missbraucht werden.
Der öffentliche Gewaltaufruf von Präsident Afwerki gegen oppositionelle Eritreerinnen und Eritreer darf keinesfalls ignoriert werden. Die Schweiz muss diese Form der transnationalen Repression laut und unmissverständlich zurückweisen.
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👉 Den Artikel der SonntagsZeitung findet ihr hier:
👉 Mein Votum zur Bekämpfung transnationaler Repression findet ihr hier >