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Kita-Gesetz: Betreuungszulage für Kinder mit Behinderungen

  • Autorenbild: Franziska Roth
    Franziska Roth
  • 13. Sept.
  • 2 Min. Lesezeit
Kita-Gesetz: Betreuungszulage für Kinder mit Behinderungen

Ich habe mich im Ständerat für den Minderheitsantrag eingesetzt, die Betreuungszulage für Kinder mit Behinderungen bis zum dreifachen Betrag zu erhöhen – so, wie es auch der Nationalrat mit deutlicher Mehrheit beschlossen hat.

Warum? Weil nur eine lineare Erhöhung bis zum Dreifachen eine verhältnismässige Beteiligung an den realen Mehrkosten ermöglicht. Kinder mit Behinderungen brauchen je nach Situation ganz unterschiedlich intensive Betreuung. Eine Limitierung auf den zweifachen Betrag wird diesem Bedarf nicht gerecht.


Ich habe dazu ein Beispiel geschildert:

Ein 3½-jähriges Mädchen mit Verdacht auf Autismus-Spektrum-Störung benötigt fast durchgehend eine 1:1-Begleitung. Ohne intensive Unterstützung wäre ihre Teilhabe in der Kita unmöglich. Mit einem Betreuungsfaktor 3 kann sie aber Erfahrungen sammeln, die ihr den Einstieg in den Regelkindergarten ermöglichen – eine Chance, die ihr sonst verwehrt bliebe.


Es geht hier nicht um Luxus, sondern um belegbare Mehrkosten, die Familien nicht alleine tragen können.


Nur in wenigen Gemeinden – etwa in Zürich – werden diese Mehrkosten übernommen. Für die grosse Mehrheit der Familien bedeutet das: Keine externe Betreuung, ein Elternteil muss die Erwerbstätigkeit aufgeben. Die erhöhte Zulage würde zwar bei weitem nicht alle Kosten decken, aber einen wichtigen Beitrag leisten – und gleichzeitig den Eltern die Chance geben, im Arbeitsmarkt zu bleiben. Fehlanreize entstehen dadurch nicht, denn die Eltern tragen weiterhin einen hohen Eigenanteil.


Die Zahlen zeigen: Rund 500 Kinder im Vorschulalter haben einen Betreuungsmehraufwand, der mehr als doppelt so hoch ist. Die Mehrkosten sind angesichts der kleinen Zahl und der langfristigen Einsparungen durch bessere Integration in Kindergarten und Schule verkraftbar – ja sogar volkswirtschaftlich sinnvoll.

Studien im Rahmen des Luzerner KITAplus-Programms (Prof. Dr. Zimmermann, 2019) belegen: Wenn wir früh in Betreuung und Integration investieren, fliesst etwa die Hälfte dieser Kosten an die Gesellschaft zurück. Zudem lassen sich hohe Folgekosten vermeiden – etwa für Sonderschulungen, Heimplatzierungen oder IV-Renten. Gelingt es auch nur bei wenigen Kindern, die Integration in Regelschule und Arbeitswelt zu ermöglichen, lohnt sich diese Investition für alle.


Im Namen der Minderheit habe ich deshalb den Ständerat gebeten, dem Antrag zu folgen und den maximal dreifachen Betrag zu ermöglichen. Damit schliessen wir weniger Kinder aus und schaffen Wahlfreiheit für ihre Eltern.


Lesen oder schauen Sie mein Votum vom 11. September 2025.


JA zum Kita-Gesetz

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