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  • AutorenbildFranziska Roth

50 Jahre Frauenstimmrecht - zum Geburtstag alles Gute!


Heute vor 50 Jahren, 53 Jahre nach Deutschland, 52 Jahre nach Österreich, 27 Jahre nach Frankreich und 26 Jahre nach Italien, führte die Schweiz das Frauenwahl- und Stimmrecht ein.


Wobei die Frage erlaubt sei: die Schweiz? Nein, weit gefehlt! Am 27. November 2021 dürfen dann auch die Frauen in Appenzell-Innerrhoden das 31-jährige Jubiläum feiern.


Man(n) lasse sich das durch den Kopf gehen:


10 Jahre später, also 1981, wurde die Gleichstellung in der Bundesverfassung verankert. Frauen dürfen also erst seit 40 Jahren ohne Unterschrift des Mannes arbeiten gehen.


17 Jahre später, also 1988, wurden Frauen und Männer beim Eherecht gleichgestellt. Bis dahin war der Mann laut Gesetz das Familienoberhaupt und die Frau für den Haushalt zuständig.


21 Jahre später, 1992, wird Vergewaltigung in der Ehe endlich strafbar.


25 Jahre später, 1996, tritt das Gleichstellungsgesetz in Kraft.


34 Jahre später, 2005, folgt die Einführung des Mutterschaftsurlaubs.


48 Jahre später, 2019, folgt die Frauenquote für börsenkotierte Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitenden. Doch: Wer sie nicht befolgt, hat nichts zu befürchten.



Ein Grund zum feiern? Nur bedingt. Denn wir sind noch lange nicht so weit, wie man in 50 Jahren kommen könnte.


PS: und für alle, die sich fragen, warum dieses Foto gewählt wurde.

Nun, vor 50 Jahren posierte eine nackte Frau auf der Blicktitelseite. Wenn wir die Fortschritte seit damals in Kleidungsstücken messen würden, ist ein Badekleid schon fast overdressed.

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