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Bilaterale III: Verlässliche Beziehungen brauchen verlässliche Regeln

Autorenbild: Franziska Roth
Franziska Roth
vor 2 Minuten
5 Min. Lesezeit

Bilaterale III: Verlässliche Beziehungen brauchen verlässliche Regeln

Die Schweiz liegt mitten in Europa. Unsere Beziehungen zur Europäischen Union sind wirtschaftlich, gesellschaftlich und sicherheitspolitisch von grosser Bedeutung. Mit den Bilateralen III sollen diese Beziehungen stabilisiert und weiterentwickelt werden.

Für mich bedeutet das weder, dass die Schweiz ihre Souveränität aufgibt, noch dass unsere direkte Demokratie geschwächt wird. Im Gegenteil: Klare, schriftlich festgehaltene Regeln schaffen Rechtssicherheit, Transparenz und Verlässlichkeit. Die Schweiz übernimmt EU-Recht in den betroffenen Bereichen nicht automatisch. Und bei Streitigkeiten soll künftig ein paritätisches Schiedsgericht entscheiden.


Gerade in einer geopolitisch unsicheren Zeit halte ich stabile Beziehungen zu unseren europäischen Nachbarn für zentral. Die Schweiz ist kein Mitglied der Europäischen Union. Aber sie ist Teil Europas. Für mich geht es deshalb darum, diesen bilateralen Weg selbstbewusst weiterzuentwickeln – mit klaren Regeln, demokratischen Verfahren und gegenseitiger Verlässlichkeit.


Dafür habe ich mich in meinem Votum im Ständerat ausgesprochen.

 

 


Liebe Kolleginnen und Kollegen


Das ungeschriebene, aber sinnvolle Ständeratsgesetz – es wird nichts wiederholt, was schon gesagt wurde – wird heute wohl auf dem härtesten Prüfstand stehen als in allen anderen Debatten je zuvor. Dass man dabei – und das ist das zweite Gesetz – nicht von Parteien spricht, sondern von sich und allenfalls seinem Kanton, das wird sicher besser umzusetzen sein. Kann man doch mit Wörtern wie «Unterwerfungsvertrag» oder «Demokratie- und Souveränitätsverlust» schön umschiffen, dass es sich mehrheitlich um rote Linien in den Programmen handelt.


Die Gegner monieren, dass das Paket zu viele Seiten hat. Sie sagen:

Wer etwas verbergen will, braucht viele Worte. Wer etwas am Volk vorbeischummeln will, braucht Tausende Seiten EU-Gesetze, EU-Paragrafen, EU-Richtlinien, EU-Verordnungen. Eine Seite – eine Botschaft. Die Wahrhaftigkeit braucht wenig Worte.

Werte Kolleginnen und Kollegen, nur weil etwas viele Seiten hat, soll es eine Mogelpackung sein? Nein, das nennt sich Rechtsstaatlichkeit. Das Prinzip, dass Gesetze und Regeln in einem Rechtsstaat zwingend schriftlich festgehalten werden müssen, nennt sich Schriftlichkeitsgebot, und das ist in einem Rechtsstaat absolut fundamental. Es schafft Rechtssicherheit und Vorhersehbarkeit. Es bietet Schutz vor Willkür und schafft vor allem Transparenz und Kontrolle.


Kurz gesagt: Die Schriftlichkeit sorgt dafür, dass das Recht für alle gleich, dauerhaft und überprüfbar bleibt – anstelle von mündlicher Willkür der Mächtigen.

Demokratiesicherung ist kein technisches Detail, sondern eine politische Grundsatzfrage – und sie lässt sich beantworten, wenn Bundesrat und Parlament zusammenwirken und die bestehenden Spielräume konsequent nutzen. Die Vorarbeit in den Kommissionen war intensiv. Sie zeigt, wie detailliert man sich mit dem Paket auseinandergesetzt hat. Jeder und jede hier im Saal und ja sogar jeder Mensch in unserem Land kann sich selber ein Bild davon machen.


Mit dem Vertragspaket der Bilateralen III tritt die Schweiz in eine neue Phase ihrer Beziehungen zur EU ein. Vieles von dem, was bisher politisch ausgehandelt wurde, soll künftig rechtlich geregelt sein. Dabei übernimmt die Schweiz in Teilen die Pflicht – und gleichzeitig das Recht –, Unionsrecht dynamisch – aber nicht automatisch – in ihre eigene Rechtsordnung zu integrieren. Nur so bleiben wir stets à jour, um in den von uns gewählten Sektoren voll am sich dynamisch weiterentwickelnden Binnenmarkt teilnehmen und die Kooperationsprogramme fortsetzen zu können.


Dass man die Frage aufwirft, wie sich die direkte Demokratie der Schweiz mit dem Paket wirksam erhalten lässt und das hinterleuchten will, das ist legitim. Die Verträge zeigen es: Die direktdemokratischen Rechte wurden von Beginn an mitgedacht. Das Landesrecht ist auf die neue Lage vorbereitet, wenn wir diesen Verträgen zustimmen.

Ohne geregelte Verfahren sitzt die Schweiz am kürzeren Hebel. Gerade deshalb ist es richtig, Meinungsverschiedenheiten mit der EU künftig nicht mehr politisch auszutragen, sondern durch ein paritätisches, rechtlich verbindliches Schiedsverfahren zu klären. Das schützt die Souveränität der Schweiz.


Die Kritik von der politischen Rechten an «fremden Richtern» ist heute lächerlicher denn je, wie die Verhandlungen mit den USA im Bereich der Zölle und des F-35 zeigen, bei denen es keinerlei gerichtliche Beurteilung gibt. Wie sehr sich doch unser Bundesrat einen analogen Streitbeilegungsmechanismus wie bei den Bilateralen III in den Zoll- und F-35-Verhandlungen mit den USA wünschen würde!


Hierzu stellt die Gegnerschaft zwei falsche Behauptungen auf:

Erstens, dass nicht das Schiedsgericht, sondern der Europäische Gerichtshof (EuGH) Streitfragen entscheiden werde. Der EuGH wird nur zur Auslegung von EU-Recht beigezogen. Davon profitieren alle. Denn es gibt keinen Binnenmarkt ohne einheitliche Rechtsauslegung. Die Auslegung anwendbaren Rechts ist natürlich nicht gleichbedeutend mit dem Urteil – auch vor keinem schweizerischen Gericht.

Zweite falsche Behauptung: Die Schweiz werde nicht wagen, eine Rechtsübernahme abzulehnen, weil die EU eine verhältnismässige Ausgleichsmassnahme treffen könne. Welch Kleinmut unterstellen Sie damit Bundesrat, Parlament und Volk! Wir fällen doch immer wieder Entscheide, bei denen wir auch Nachteile in Kauf nehmen. So werden wir auch eine Ausgleichsmassnahme hinnehmen, wenn wir zur Überzeugung gelangen, dass eine bestimmte Rechtsübernahme grössere Nachteile hätte als die Ausgleichsmassnahme.


Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, stehen wir zum demokratischen, gebildeten, rechtsstaatlichen Kontinent, oder stehen wir einfach nur auf dem Kontinent?


Meine Grossmutter sagte mir immer, wenn ich mich ob den Ansichten und Handlungen der Nachbarn enervierte: «Fränzi, wenn du mit deinem Nachbarn Verlässlichkeit und Sicherheit willst, dann musst du mit ihm gegenseitig anerkannte Regeln abmachen. Oder du musst ihn heiraten.»


Nun, entgegen allen Falschmeldungen der Gegner der Verträge heiraten wir die EU nicht, aber wir verpflichten sie, sich an Regeln zu halten, und wir zeigen ihr, dass wir das wertschätzen.


Diese Vorlage ist von Menschen für Menschen gemacht. Geprägt von Vertrauen in die Bevölkerung, in die eigene und ebenso in die europäische Zusammenarbeit auf unserem Kontinent. Sie wird gelebt, und dies tun wir selbstbewusst als Land mit unserem Verständnis von Stabilität, Souveränität und Bildung.

Das ist kein Pakt mit dem Bösen. Die Gretchenfrage «Schweiz, wie hast du’s mit der Europäischen Union?» soll und kann selbstbewusst und im Vertrauen beantwortet werden. Während Faust sich winden musste aus Angst, sein Liebesglück zu verlieren, gewinnt die Schweiz Sicherheit, Stabilität und vor allem Weiterentwicklung und somit Fortschritt.


Und als Sicherheitspolitikerin muss ich anfügen: Gerade in diesen unsicheren Zeiten dürfen wir nicht unterschätzen, was dieses Vertragspaket für die Erhaltung und Weiterentwicklung eines auf gegenseitigem Vertrauen und Zusammenarbeit aufbauenden Europas bedeutet. Wir sind ein Teil von Europa und unsere Freiheit, Demokratie und Sicherheit hängen davon ab, dass wir unsere Beziehungen zur Europäischen Union pflegen, weiterentwickeln und vertiefen.


Zum Schluss noch ein Wort zur Referendumsfrage:

Die Bilateralen III sind nach Ansicht des Bundesrates, einer deutlichen Mehrheit der Kantone und ebenso nach meiner persönlichen Ansicht im Einklang mit der Bundesverfassung.


Am 17. Juni 2012 lehnten zudem 75,3 Prozent der Stimmenden und sämtliche Stände die Volksinitiative der AUNS «Für die Stärkung der Volksrechte in der Aussenpolitik (Staatsverträge vors Volk!)» ab, die in einem Fall, wie er nun mit den Bilateralen III vorliegt, das obligatorische Referendum gefordert hätte.


Angesichts dieses überdeutlichen Entscheides grenzt es an Zwängerei, immer wieder mit dem Gleichen zu kommen.


Sollte tatsächlich irgendwann die Schweiz neues EU-Recht übernehmen wollen, das eine Verfassungsänderung erfordert, so würden wir selbstverständlich nach den bekannten Regeln obligatorisch darüber abstimmen können. Es gibt da keine Vorwirkung, die das ausschliessen würde.

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