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Sicherheit braucht eine solide Finanzierung

Autorenbild: Franziska Roth
Franziska Roth
vor 10 Minuten
5 Min. Lesezeit
Sicherheit braucht eine solide Finanzierung

Die sicherheitspolitische Lage hat sich verschärft. Dass die Schweiz mehr in ihre Sicherheit investieren muss, ist für mich deshalb unbestritten. Entscheidend ist aber, wie wir diese zusätzlichen Milliarden finanzieren – und was wir unter Sicherheit verstehen.

In der Beratung zur Finanzierung der zusätzlichen Rüstungsausgaben habe ich mich dafür eingesetzt, neue Ausgaben und ihre Gegenfinanzierung miteinander zu verknüpfen. Einen Fonds bereits massiv zu verschulden, bevor die Bevölkerung über die zusätzlichen Einnahmen entschieden hat, halte ich finanz- und demokratiepolitisch für problematisch.

Gleichzeitig darf Sicherheitspolitik nicht auf Rüstungsgüter reduziert werden. Cybersicherheit, der Schutz kritischer Infrastrukturen, zivile Drohnenabwehr und genügend qualifiziertes Personal gehören ebenso dazu. Deshalb begrüsse ich, dass von einem Fonds für «Sicherheit und Verteidigung» gesprochen wird.

Mit meinem Konzeptantrag habe ich zudem eine Alternative bei der Finanzierung eingebracht: Zusätzlich zu einer moderaten Mehrwertsteuererhöhung sollen sehr grosse Vermögen mit einer auf zwölf Jahre befristeten Bundesvermögenssteuer einen Beitrag leisten. Damit würde die Finanzierung breiter abgestützt, ohne die unteren und mittleren Einkommen zusätzlich über die Mehrwertsteuer zu belasten.

In meinen Voten im Ständerat habe ich dargelegt, weshalb für mich eine Stärkung unserer Sicherheit und eine verantwortungsvolle Finanzierung zusammengehören.




Votum zur Koppelung von Fonds und Gegenfinanzierung


Herr Präsident

Herr Bundesrat

Werte Kolleginnen und Kollegen

Um die ohnehin unübersichtliche Ausgangslage etwas zu vereinfachen, ziehe ich hiermit meine Minderheit I zurück. Sie zielte darauf ab, den Bundesrat zu unterstützen. Denn ich finde den bundesrätlichen Antrag wesentlich besser als jenen der Mehrheit. Und es blieb in der Kommission bis zum Schluss unklar, ob der Bundesrat seinen Antrag aufrechterhält.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein Leben auf Pump ist privat gefährlich und staatlich fahrlässig. Ein zentrales Element für eine lesbare und auch finanzpolitisch seriöse Arbeit bildet das bundesrätliche Anliegen, das Gesetz über den Fonds nur dann in Kraft zu setzen, wenn dessen Gegenfinanzierung über zusätzliche Einnahmen sichergestellt ist. Das ist in Zeiten, in denen das Vertrauen aufgrund des F-35-Fiaskos zerschlagen ist, einfach ein vernünftiger Ansatz. Warum wollt ihr den aufs Spiel setzen?

Wenn wir den Fonds und die Einnahmen nicht koppeln, dann machen wir finanzpolitisch den Sprung in die Nebelwand.

Ich halte an dieser Vorgabe mit meinem Einzelantrag Nr. 003 fest. Denn die Koppelung von Fonds mit der Gegenfinanzierung ist mir sehr wichtig. Sie muss aufrechterhalten bleiben, welche Mehrheit sich auch immer durchsetzen wird.

Die Mehrheiten Ihrer finanz- und sicherheitspolitischen Kommissionen lehnen diese Koppelung ab. Sie wollen den verschuldungsfähigen Rüstungsfonds bereits zwei Jahre vor der Abstimmung über die Mehrwertsteuererhöhung einrichten.

Für mich ist dieses Vorgehen demokratie- und finanzpolitisch höchst fragwürdig. Denn so könnte sich der Fonds mit bis zu zwölf Milliarden Franken verschulden, bevor das Volk über eine gesicherte Gegenfinanzierung entschieden hat. Das hätte im Falle einer Ablehnung einen unglaublichen Druck auf ungebundene Ausgaben wie die Bildung und Forschung oder die internationale Zusammenarbeit zur Folge, die auch sicherheitsrelevant ist. Das können wir nicht zulassen.

Ich ersuche Sie deshalb, meinem Einzelantrag zuzustimmen.

 

Votum zu Eintreten, Rückweisung und Finanzierungskonzept


Werte Kolleginnen und Kollegen

Ich trete für Eintreten ein. Denn die sicherheitspolitische Lage hat sich tatsächlich verschlechtert. Zwar entspannte sich parallel die Finanzlage des Bundes aufgrund der unerwartet hohen Erträge der Unternehmenssteuern etwas. Dennoch können wir ohne zusätzliche Einnahmen die vom Bundesrat am Freitag verabschiedete Sicherheitspolitische Strategie nicht finanzieren.

Wer meint, das gehe allein durch Sparen, riskiert am Ende des Tages ein Aushungern der Armee. Denn auch die Armee braucht nicht allein mehr Mittel für Investitionen in neue Rüstungsgüter, sie braucht auch Geld für die Menschen, die diese professionell bedienen und unterhalten. Mit scheinbar kostengünstiger Miliz allein ist das nicht zu schaffen.

Für mich ist es sehr widersprüchlich, ständig mehr Mittel für Rüstungsgüter zu fordern, aber gegen das Bundespersonal ständige Attacken zu fahren und einen enormen Spardruck aufrechtzuerhalten. So hungern wir de facto auch die Armee aus.

Und gefährden zudem die zivilen Instrumente der Sicherheitspolitik. Notabene jene, die bei den wahrscheinlichsten Szenarien zuerst zum Einsatz kommen. Denn eine Anhäufung nur von milliardenteurem Gerät schafft für sich allein keine Sicherheit.

Der Finanzplan sieht jedoch eine Stagnation oder gar sinkende Ausgaben bei höchst sicherheitsrelevanten Ausgaben wie Cybersicherheit, Schutz kritischer Infrastrukturen und ziviler Drohnenabwehr vor, wo um jede Million gerungen wird. So schaffen wir keine Sicherheit. Wir untergraben sie.

Ich begrüsse es deshalb ausdrücklich, dass Ihre Kommission nun von einem Sicherheitsfonds spricht und nicht nur von einem Rüstungsfonds. Und erwarte, dass daraus mindestens zehn Prozent nicht in Rüstung, sondern in die zivilen Instrumente der Sicherheitspolitik fliessen werden.


Werte Kolleginnen und Kollegen

Aus denselben Überlegungen trete ich zwar für Eintreten ein, ersuche Sie aber, dem Rückweisungsantrag Wasserfallen zuzustimmen. Denn die zwei Elefanten im Raum sind der F-35 und Patriot. Sie stehen nicht nur hier und wir tun, als sähen wir sie nicht, sie essen auch noch alles auf, was wir brauchen. Sie allein verschlingen bis 2030 deutlich mehr als zehn Milliarden Franken und danach viele weitere Milliarden. Das droht die «Rest-Armee» auszuhungern. Und groundet parallel – wie aufgezeigt – unsere zivile Sicherheitspolitik.

Die vielfältigen Probleme um den F-35 und Patriot haben zudem das Vertrauen der Bevölkerung in das VBS und die Politik massiv erschüttert. Mir ist ein Rätsel, wie Sie eine Volksabstimmung über eine Zusatzfinanzierung für die Armee und die Sicherheitspolitik gewinnen wollen, ohne die institutionellen und strukturellen Mängel der F-35-Beschaffung aufzuarbeiten und daraus die richtigen Schlussfolgerungen zu ziehen. Das braucht Zeit. Deshalb die Rückweisung.


Werte Kolleginnen und Kollegen

Ich komme zu den verschiedenen Konzeptanträgen und ersuche Sie aus drei Gründen, das Konzept der Mehrheit abzulehnen.

Erstens wegen der Masslosigkeit und dem unerträglichen Druck auf den Bundeshaushalt. Die Mehrheit sieht ja vor, die angestrebten Armeeausgaben im Umfang von 1 Prozent des BIP vollumfänglich aus dem ordentlichen Budget zu finanzieren. Ich halte dies für unmöglich. Die Vorlage, über die wir sprechen, soll also ausschliesslich dazu dienen, zusätzliche Mittel in Höhe von 24 Milliarden zu mobilisieren. Die ihrerseits teilweise auch noch aus dem Bundeshaushalt finanziert werden sollen. Und all dies ohne erkennbare sicherheitspolitische Steuerung. Damit haben Sie vor dem Volk null Chance.

Grosse Sorgen bereitet mir zweitens die temporäre Aushebelung der Schuldenbremse. Die Kommissionsmehrheit will ja die Verschuldungsfähigkeit des Fonds von sechs auf zwölf Milliarden verdoppeln und zwei Jahre vor der Abstimmung über die Gegenfinanzierung in Kraft setzen.

Diese Entkoppelung von der Gegenfinanzierung könnte – ich habe es schon erwähnt – für unseren Bundeshaushalt zu einem Desaster von biblischem Ausmass führen. Denn die Gegenfinanzierung hat es vor dem Volk sehr schwer, wenn wir da nicht äusserst sorgfältig vorgehen.

Drittens finde ich es sehr fragwürdig, die Volksabstimmung über die Mehrwertsteuer einfach auf das Jahr 2028 zu verschieben. Das ist viel zu spät, was alle wissen, sonst wäre es nicht zur masslosen Erhöhung der Verschuldungsfähigkeit des Fonds gekommen. Der Hinweis auf die Mehrwertsteuererhöhung für den Bahninfrastrukturfonds genügt nicht als Argument. Auch wenn keine rechtliche Verknüpfung geplant ist, riecht doch das parallele Vorgehen von zwei Vorlagen, die inhaltlich nichts miteinander zu tun haben, nach einem Druckversuch oder, ironisch im Sinne des Films «Der Pate» gesagt, einem Angebot, das niemand ablehnen kann. Das ist nicht geeignet, das ohnehin angeschlagene Vertrauen zu kitten.


Werte Kolleginnen und Kollegen

Ich komme abschliessend zu meinem Konzeptantrag in Minderheit III. Es handelt sich um einen Kompromiss, der mir nicht leichtfiel. Denn ich folge in wesentlichen Punkten der Mehrheit, obschon ich davon zentrale Elemente für masslos und demokratiepolitisch fragwürdig halte. Sozusagen zur Kompensation schlage ich vor, zusätzlich zur bescheidenen Mehrwertsteuererhöhung auf besonders grossen Vermögen eine auf zwölf Jahre befristete Vermögenssteuer einzuführen.

Vorbild dafür ist für mich das Wehropfer, das der Bund 1940 und 1945 einführte. Auch das Wehropfer war eine Bundesvermögenssteuer. Der grosse Vorteil dieser Gegenfinanzierung besteht darin, dass sie im Unterschied zur Mehrwertsteuer die unteren und mittleren Einkommensschichten nicht belastet. Es geht um den Zusammenhalt der Gesellschaft. Diese wird durch die wachsende Ungleichheit geschwächt, auf die Anfang Jahr auch die Eidgenössische Steuerverwaltung hingewiesen hat. Steuerpflichtige mit einem Vermögen von mindestens 10 Millionen Franken haben einen wachsenden Anteil an den insgesamt besteuerten Vermögen.

Noch deutlicher wird eine eben erschienene Studie der ETH Zürich: Das oberste eine Prozent der Reichsten zahlt relativ am wenigsten Steuern. Wenn alle Einkommen, Vermögen, Steuern und Abgaben berücksichtigt werden, bezahlen jene mit den höchsten Einkommen den kleinsten Anteil Steuern – trotz kantonaler Vermögenssteuern.

Das will ich ändern. Was die Steuergerechtigkeit und damit die Erfolgschancen dieser Vorlage an der Urne markant erhöhen könnte.

Ich ersuche Sie deshalb um Zustimmung zu meiner Minderheit III

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