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Bilaterale III: Eine Frage des Vertrauens

Autorenbild: Franziska Roth
Franziska Roth
vor 2 Minuten
3 Min. Lesezeit
«Ich vertraue dem Volk und respektiere unsere Verfassung.»

Politische Auseinandersetzungen dürfen hart sein. Unterschiedliche Positionen gehören zur Demokratie – und ebenso unterschiedliche Interpretationen unserer Verfassung. Was ich aber nicht akzeptieren will, ist der Vorwurf, Bundesrat und Befürwortende der Bilateralen III wollten das Volk umgehen oder gar von einer Abstimmung ausschliessen. Im Gegenteil, all diejenigen, die im Rat gegen ein Eintreten waren, wollen keine Volksabstimmung. Denn Nichteintreten heisst das Geschäft ist sofort vom Tisch. Und somit gibt es weder Ständemehr noch Volksmehr.


Genau darum ging es mir in meinem Votum zur Referendumsfrage. Der Bundesrat will die Stabilisierungsabkommen dem fakultativen Referendum (nur Volksmehr) unterstellen. Die Mehrheit der Staatspolitischen Kommission des Ständerates will dagegen über eine Verfassungsänderung ein obligatorisches Referendum und damit zwingend das doppelte Mehr von Volk und Ständen vorsehen.


Ich habe keine Angst vor dem Ständemehr. Aber ich will, dass die Bevölkerung über dieses für unser Land so wichtige Paket entscheiden kann – nach den Regeln unserer Verfassung und unter fairen Bedingungen. Das obligatorische Referendum ist verfassungsrechtlich nicht begründet. Die Bilateralen III sind nach Ansicht des Bundesrates, einer deutlichen Mehrheit der Kantone (auch des Kantons Solothurn) und ebenso nach meiner persönlichen Ansicht im Einklang mit der Bundesverfassung.

Am 17. Juni 2012 lehnten zudem 75,3 % der Stimmenden und sämtliche Stände die Volksinitiative der AUNS «Für die Stärkung der Volksrechte in der Aussenpolitik (Staatsverträge vors Volk!)» ab, die in einem Fall, wie er nun mit den Bilateralen III vorliegt, das obligatorische Referendum gefordert hätte. Angesichts dieses überdeutlichen Entscheides grenzt es an Zwängerei, immer wieder mit dem gleichen zu kommen. Sollte tatsächlich irgendwann die Schweiz neues EU Recht übernehmen wollen, das eine Verfassungsänderung erfordert, so würden wir selbstverständlich nach den bekannten Regeln obligatorisch darüber abstimmen können. Es gibt da keine Vorwirkung, die das ausschliessen würde.


Mich stört deshalb, wenn aus einer ernsthaften staatsrechtlichen Auseinandersetzung der Vorwurf konstruiert wird, jemand wolle das Volk «austricksen». Demokratie lebt von der Debatte. Sie lebt aber auch vom Vertrauen in ihre Institutionen und Verfahren.

Manchmal muss man deshalb im Rat auch deutlich werden. Genau das habe ich getan.


 

Votum:

Zuerst muss ich etwas festhalten, das an diejenigen geht, die vollmundig behaupten, dass der Bundesrat und die Befürworter die Kantone und das Volk aussen vor lassen wollen, weil sie sich gegen ein obligatorisches Referendum stellen.


Ich habe absolut keine Mühe mit Gegenpositionen und ich schätze mit harten Bandagen geführte Diskussionen. Ich habe auch keine Mühe, wenn Argumente konstruiert werden, die ich absolut falsch und an den Haaren herbeigezogen finde oder – meinetwegen selbstkritisch auch gesagt – die ich auch nach 10- oder 20-minütiger Erklärung und drei Monaten darüber Schlafen schlicht und einfach nicht kapiere respektive mit der Verfassung nicht in Einklang bringe.


Aber wenn Parlamentarier und Parteipräsidenten unsere seriöse und demokratische Arbeit in der Frage nach dem Referendum öffentlich ins Lächerliche ziehen, dann kann und will ich nicht schweigen.


Ich zitiere: «Und wenn wir schon bei den EU-Pinocchios sind: Die Mehrheit im Bundesrat will überhaupt gar keine Volksabstimmung. Sie wollen ein 2’228-Seiten-Vertragspaket mit der EU unterschreiben, das uns Schweizerinnen und Schweizer entmachtet, ohne dass wir Schweizerinnen und Schweizer etwas dazu sagen können. Das ist die eigentliche Aussage der EU-Trickser.»


Geschätzte Kolleginnen und Kollegen: Wer trickst hier wen aus?

Denn eigentlich ist es doch so, dass all diejenigen, die vorgestern gegen ein Eintreten waren, keine Volksabstimmung wollen. Sie sind es, die für die Bevölkerung entscheiden wollen und ihr demokratisches Recht mitzureden zu verhindern versuchten. Nur dank der Mehrheit, die darauf eingetreten ist, und hoffentlich einer Mehrheit, die zu den Verträgen Ja sagt, ist unser Volk miteinbezogen.


Nun, mir wurde zudem bei der Eintretensdebatte gesagt: Ja, wenn die Verträge so gut sind, dann braucht ihr ja keine Angst vor einem doppelten Mehr zu haben.


Ich habe keine Angst vor dem doppelten Mehr. Ich möchte einen fairen Volksentscheid.

Deshalb ist für mich das Gegenteil der Fall: Weil die Gegner wissen, wie gut das Paket ist, suchen sie krampfhaft nach Möglichkeiten, es zu schwächen, und bauen Hürde um Hürde ein. Und sie missachten, dass eine Umfrage vom Februar 2026 zeigt, dass über 50 Prozent der Bevölkerung es unfair finden, wenn die Mehrheit der Stände – Kantone – die Mehrheit des Stimmvolks überstimmt.


Nur wenn die Absicht besteht, die Erfolgschancen der Bilateralen III zu mindern, dann legt man solche Kuckuckseier ins Nest des redlichen Rotkehlchens.

Es sind Sie, die Angst vor dem Volk haben!


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