Freihandel braucht klare Regeln

Das Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und den Mercosur-Staaten ist für die Schweiz wirtschaftlich und geopolitisch von grosser Bedeutung. Doch Handel darf nicht auf Kosten von Umweltstandards und Menschenrechten gehen.
In der Beratung im Ständerat habe ich deshalb zwei Minderheitsanträge eingebracht. Der erste betrifft die Abholzung von Wäldern und fordert, dass die Schweiz die Vorgaben der EU-Entwaldungsverordnung übernimmt. Damit sollen gegenüber der EU gleich lange Spiesse geschaffen und verhindert werden, dass die Schweiz durch tiefere Umweltstandards einen Wettbewerbsvorteil sucht.
Der zweite Minderheitsantrag betrifft Produkte, die ganz oder teilweise durch Zwangsarbeit hergestellt wurden. Die Schweiz soll die rechtlichen Möglichkeiten schaffen, solche Waren bei hinreichendem Verdacht vorläufig von der Einfuhr auszuschliessen und den Verdacht anschliessend zu überprüfen.
Für mich gehören offene Märkte, faire Wettbewerbsbedingungen, ökologische Verantwortung und der Schutz der Menschenrechte zusammen. Genau dafür habe ich mich mit meinen beiden Voten im Ständerat eingesetzt.

Votum zur EU-Entwaldungsverordnung (EUDR)
Herr Präsident
Herr Bundesrat
Werte Kolleginnen und Kollegen
Nach den sehr weit gehenden Zugeständnissen an die Landwirtschaft frage ich mich schon, wie die Ratsmehrheit das für uns geopolitisch, europapolitisch und wirtschaftlich äusserst wichtige und gut verhandelte Mercosur-Abkommen durch eine absehbare Volksabstimmung bringen will, ohne auch sozial und ökologisch nachzubessern.
Das Indonesienabkommen hatte ja ziemlich griffige Instrumente, damit nur nachhaltig produziertes Palmöl in die Schweiz gelangen kann, sodass ihm der WWF und die Linke zustimmen konnten. Dennoch fand es nur eine hauchdünne Mehrheit von 51 Prozent.
Unsere Bevölkerung will Handel. Aber sie will auch Nachhaltigkeit. Wir müssen das zusammenführen, wenn wir keinen Scherbenhaufen wollen.
Unsere Schwesterkommission hat das erkannt. Sie sprach sich für die Übernahme der EU-Entwaldungsverordnung EUDR aus. Das wäre eine saubere Lösung gewesen. Eine Regelung, die sich auf die ganze Welt bezieht, nicht allein auf den Mercosur. Der Nationalrat lehnte dies leider ab. Er gefährdet damit hochgradig das ganze Abkommen. Denn in der Bevölkerung ist die Abholzung des Urwaldes ein äusserst sensibles Thema; der Hitzesommer hat das nicht abgeschwächt.
Sie mögen nun argumentieren, das Mercosur-Abkommen wirke sich nur bescheiden auf die brutale Abholzung des Amazonas-Urwaldes aus. Damit werden Sie, so befürchte ich, die Bevölkerung kaum überzeugen. Für viele ist klar: Entweder übernimmt die Schweiz die Entwaldungsverordnung der EU – oder sie versucht, durch deren Ablehnung, also mittels Öko-Dumping, einen Wettbewerbsvorteil zu ergattern.
Diese Frage wird im Abstimmungskampf im Zentrum stehen: Warum will die Schweiz gegenüber ihren wichtigsten Konkurrenten in Europa das Level Playing Field ausgerechnet bei der Abholzung des Urwaldes unterlaufen? Wer die EUDR für allzu bürokratisch hält, kann im Nationalrat dann immer noch eine bessere Lösung vorschlagen.
Wichtig ist, dass das EFTA-Abkommen ohnehin einen schwächeren Ansatz gewählt hat als die EU. Die EU hat mit Mercosur ein umfassendes Assoziierungsabkommen mit drei Dimensionen ausgehandelt: politischer Dialog, Kooperation und Handel. Die EFTA beschränkt sich auf den Bereich Handel. Der politische Dialog und die Kooperation bleiben Nebenschauplätze, was ich sehr bedaure.
Denn dem Schulterschluss zwischen Europa und den lateinamerikanischen Staaten kommt eine enorme geopolitische Bedeutung zu. Europa und Lateinamerika stehen für einen regelbasierten Multilateralismus. Dieser ist auch für die Schweiz zentral. Er wird heute aber durch die USA, Russland und China hochgradig herausgefordert.
Umso wichtiger ist, dass Europa und Lateinamerika gemeinsam entgegenhalten. Und umso weniger können wir es uns leisten, das Mercosur-Abkommen innenpolitisch zu gefährden, nur weil wir darin kein klares Bekenntnis gegen die Abholzung des Urwaldes verankern wollen.
Ich ersuche Sie deshalb, meinem Minderheitsantrag zuzustimmen.
Er will den Bundesrat beauftragen, die Vorgaben der EU-Entwaldungsverordnung zu übernehmen und die Einzelheiten in einer Verordnung zu regeln. Der Bundesrat soll den Zeitpunkt des Inkrafttretens mit der EUDR abstimmen – auch das als klares Signal, dass es bei meiner Minderheit nicht um einen Swiss Finish geht, sondern um gleich lange Spiesse mit der EU – nicht mehr, aber auch nicht weniger.
Votum zum Verbot von Produkten aus Zwangsarbeit
Werter Herr Präsident
Herr Bundesrat
Werte Kolleginnen und Kollegen
Mit meiner zweiten Minderheit will ich den Bundesrat beauftragen, Massnahmen zu ergreifen, damit er die Einfuhr von Gütern verbieten kann, die ganz oder teilweise unter Zwangsarbeit hergestellt wurden.
Es geht da nicht um ein Nebenthema. Die Internationale Arbeitsorganisation in Genf weist regelmässig darauf hin, dass moderne Formen der Sklaverei erschreckend verbreitet sind. Rund 28 Millionen Menschen sind in Zwangsarbeit gefangen. Umso wichtiger ist es, im Handelsrecht dafür zu sorgen, dass kein Unternehmen daraus einen Wettbewerbsvorteil erzielen kann, indem es seine Produkte kostengünstig durch Zwangsarbeit herstellen lässt.
Deshalb wäre – ähnlich wie beim Abholzungsthema – eine generelle Regelung besser als eine, die allein bei den Mercosur-Staaten greift. Der Bundesrat hätte das in der Hand. Artikel 1 des Bundesgesetzes über aussenwirtschaftliche Massnahmen bildet nach Aussagen von namhaften Fachleuten eine taugliche Rechtsgrundlage, damit der Bundesrat gegen Zwangsarbeit eine Verordnung erlässt, die sich am Vorbild der USA orientiert.
Die USA können jederzeit den Import einer Ware provisorisch stoppen, wenn ein erhärteter Verdacht besteht, dass diese in Form von Zwangsarbeit hergestellt worden ist. Der provisorische Stopp ist wichtig, weil die durch Zwangsarbeit hergestellten Güter fast nicht mehr zurückgeholt werden können, wenn sie einmal bei Tausenden von Endverbrauchern gelandet sind.
Es folgt dann ein sauberes Abklärungsverfahren. Ergibt dieses, dass der Importstopp zu Unrecht ergriffen wurde, werden die Waren für die Einfuhr und den Verkauf freigegeben. Andernfalls eben nicht.
Die USA pflegen diese Dossiers weiterzugeben. An die EU, die dann gleich verfährt. Und an die Schweiz, die bisher aber über keine Rechtsgrundlage verfügt, ebenfalls einen provisorischen Importstopp gegen Waren zu ergreifen, die durch Zwangsarbeit hergestellt wurden. Das muss sich ändern. Am besten generell. Oder aber durch die von mir beantragte Klausel im Mercosur-Abkommen.
Ich anerkenne, dass das EFTA-Mercosur-Abkommen durchaus über einen Mechanismus betreffend Zwangsarbeit verfügt. Dieser bezieht sich aber auf die Beobachtung der rechtlichen Grundlagen und der behördlichen Verfahren sowie einen unverbindlichen politischen Dialog darüber. Das ist auch wichtig, dauert aber Monate, ja Jahre. Und bildet überhaupt keine ausreichende Alternative zu der von mir beantragten Möglichkeit, einen provisorischen Importstopp zu erlassen.
Wir dürfen all jenen Menschen in unserem Land, die den Wecker stellen, nicht zumuten, dass sie durch den Import von Produkten unter Druck gesetzt werden, die nur deshalb so billig sind und den Wettbewerb verfälschen, weil sie durch Zwangsarbeit hergestellt worden sind.
Ich ersuche Sie deshalb, meiner Minderheit zuzustimmen. Lehnen Sie diese ab, so deute ich dies als Auftrag an den Bundesrat, ausserhalb des Mercosur-Abkommens direkt gestützt auf das Bundesgesetz über aussenwirtschaftliche Massnahmen eine Verordnung zu erlassen, die es endlich ermöglicht, bei hinreichendem Verdacht auf Zwangsarbeit einen vorläufigen Einfuhrstopp und eine Überprüfung zu erlassen.



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