Integrative Kliniken stärken – auch wenn die Motion abgelehnt wurde.
- Franziska Roth

- 16. Dez. 2025
- 2 Min. Lesezeit

Der Ständerat hat meine Motion «Sicherstellung eines integrativen stationären Behandlungsangebots in jedem Kanton» abgelehnt.
Trotz dieses Entscheids bleibt für mich klar: Wir müssen die integrative Medizin im stationären Bereich stärken – aus gesundheitspolitischen, rechtlichen und menschlichen Gründen.
Ich weise der Transparenz halber darauf hin, dass ich Co-Präsidentin des entsprechenden Dachverbands bin.
Warum eine KVG-Grundlage notwendig gewesen wäre
Der Bundesrat argumentiert, die bestehenden Instrumente reichten aus, um komplementärmedizinische Leistungen in den Kantonen sicherzustellen. Leider stimmt das nicht.
Komplementärmedizinische ärztliche Leistungen sind bereits heute Pflichtleistungen der Grundversicherung. Das bedeutet:
Die Kantone müssen diese Leistungen in ihre Spitalplanung integrieren.
Sie sind verpflichtet, eine stationäre Versorgung sicherzustellen.
Doch genau das geschieht kaum. Und der Bundesrat bestreitet dies in seiner Antwort nicht – er spricht es einfach nicht an.
Dabei ist die Realität klar:
Die Nachfrage ist hoch, das Angebot gering.
Viele Patientinnen und Patienten machen sehr gute Erfahrungen mit integrativen Ansätzen. Auch Ärztinnen, Pflegende und Therapeutinnen wenden sie zunehmend an, weil sie sich im klinischen Alltag bewähren.
Drei Gründe, weshalb es eine explizite gesetzliche Grundlage braucht
1. Hohe Nachfrage – aber ungenügendes Angebot
Integrative Medizin ist beliebt. Sie wird von der Bevölkerung gewünscht, von Gesundheitsfachpersonen genutzt – aber von der Politik unterschätzt.
Eine klare gesetzliche Grundlage hätte:
die Sichtbarkeit erhöht,
die Versorgung verbessert,
und die Kluft zwischen Patient:innenpräferenzen und politischer Realität verringert.
2. Die Kantone erfüllen ihre Pflicht nicht
Obwohl gesetzlich vorgeschrieben, planen die meisten Kantone komplementärmedizinische Leistungen nicht oder ungenügend.
Eine KVG-Präzisierung hätte diese Pflicht klar definiert – und damit Versorgungslücken geschlossen.
3. Integrative Leistungen sind im DRG-System kaum abgebildet
Das Angebot wächst zwar, wird aber im Tarifwesen wenig berücksichtigt – und teilweise ideologisch bekämpft.
Mit einer KVG-Grundlage wäre die Frage nicht mehr:
«Sollen wir integrative Medizin anbieten?»
sondern:
«Welche Leistungen verbessern nachweislich Lebensqualität und Genesung?»
Damit würde auch der Verfassungsauftrag aus BV 118a erfüllt: Die Komplementärmedizin ist zu berücksichtigen – nicht optional, sondern verpflichtend.
Was ist mit den Kosten?
Die Mehrkosten wären gering.
Die Leistungen nichtärztlicher Therapeutinnen und Therapeuten sowie viele Präparate sind kostengünstig.
Demgegenüber stehen mögliche Einsparungen und erhebliche Mehrwerte:
stärkeres Immunsystem,
bessere Lebensqualität bei chronischen Erkrankungen,
weniger belastende Nebenwirkungen,
höhere Patient:innenzufriedenheit.
Wie viel darf es kosten, wenn ein Mensch mit Krebs durch integrative Begleitung besser schläft, weniger Angst hat und mehr Lebensqualität gewinnt?
Die Ablehnung der Motion ist ein Rückschritt – aber keine Niederlage
Dass der Ständerat die Motion abgelehnt hat, ist bedauerlich – für Patientinnen und Patienten, für Gesundheitsfachpersonen und für eine moderne, integrative Versorgung.
Aber der Einsatz geht weiter.
Integrative Medizin ist ein fester Bestandteil unseres Gesundheitssystems, sie ist verfassungsmässig verankert, und sie entspricht dem Willen vieler Menschen in diesem Land.
Ich bleibe dran.
Denn jeder Mensch hat das Recht auf eine Versorgung, die nicht nur Krankheiten bekämpft, sondern Gesundheit stärkt.



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