Im Frühjahr 2020 wurden durch die Armeeapotheke Masken beschafft. Der Marktpreis war damals sehr hoch. Bei der Überprüfung der Maskenqualität traten zudem Mängel hervor. Die Wogen der Empörung schwappten hoch.
Manche Mängel im Beschaffungswesen des VBS kamen in den letzten Jahren nur aufgrund von öffentlichem Druck ans Licht. Das Maskendebakel ist nur der neueste Fall. Es stehen einige Strafanzeigen wegen Wucher, Betrug und Gefährdung des Lebens im Raum. Wir Parlamentarier*innen wurden von Maskenlieferanten wie auch von Herstellern über Mängel bei der Qualität und zu grosse Preisunterschiede informiert. Die Presse nahm das auf. Tamedia berichtete am 5. Januar 2021 über die "Blackbox VBS“.
Mit diversen Vorstössen kritisiere ich das Beschaffungswesen an sich und insbesondere die Maskenbeschaffung scharf. Es gibt zu viele Widersprüche und offene Fragen im gesamten Beschaffungsprozess, die zu Unmut führten. Ich kritisierte von Beginn weg, dass eine interne Revision bei diesen Vorwürfen nicht genügt. Der Bericht der internen Revision besteht aus PR-Floskeln und ist nicht zufriedenstellend. Eine nüchterne Analyse fehlt.
Es braucht dringend eine externe, unabhängige Überprüfung, welche die Abläufe für die Beschaffungsprozesse im VBS analysiert, die Schwachstellen aufzeigt, um daraus Empfehlungen für Anpassungen der Prozesse zu ziehen und dem Parlament Bericht zu erstatten.
Auszug aus der Beurteilung im Bericht. Erklärung, wieso es zum Debakel kommen konnte:
Am 18. Mai 2020 wechselte die AApot ihre Unterstellung vom A Stab zur LBA. Am 29. Mai 2020 bewilligte der Cbef LBA den identischen Antrag des Chefs AApot zur Erhöhung der Bestellkomptenzen für die «Beschaffungen COVID». Der Chef LBA und sein Stellvertreter konnten dadurch Bestellungen mit einem Volumen von über CHF 10 Mio. tätigen (unter Einhaltung des 4-Augen-Prinzips). Formal wurde auch dieser Antrag nicht vom CdA unterzeichnet, die angepasste Bestellkompetenz jedoch angewandt.
Beurteilung: Insgesamt erachten wir diese Vorgänge als heikel. Mit dem gewählten Vorgehen wurden die bestehenden Geschäftsordnungen nicht eingehalten. Aus unserer Sicht sollten gerade in Krisensituationen die geltenden Kompetenz- und Kommandoordnungen angewendet werden, auch wenn der verwaltungsinterne Prozess länger dauert. Durchaus wäre es möglich gewesen, eine zeitlich befristete Komptenzerweiterung dem CdA zur Unterschrift vorzulegen. Insgesamt sind wir zum Schluss gekommen, dass die Kompetenzordnung der Gruppe V nicht eingehalten wurde.
Es erstaunt auch nicht, dass im Rahmen der Stellungnahmen die Gruppe Verteidigung: Task Force «Beschaffungskoordination Corona VBS» die entsprechende Empfehlung der IRV nicht akzeptieren will:
„Die Empfehlung zu 5.4. widerspricht den Erfahrungen der letzten beiden Sicherheitsverbundsübungen und dem aktuellen Krisenmanagement. Die Verwaltung arbeitet in Krisen viel zu lang in den bestehenden organischen Strukturen, statt in Projekt resp. Stabsstrukturen themen- und organisationsübergreifend zu arbeiten. Der Grund für die Effektivität der Task-Force Beschaffungskoordination war deren militärische Stabsstruktur resp. Projektorganisation mit Einbindung aller relevanten Fachspezialisten aus unterschiedlichen Verwaltungseinheiten, aus der Miliz und der Armee“.
Die aufgetretenen Schwierigkeiten fussen darauf, dass die eingespielte Organisation durchbrochen und erfahrene Player schlicht und einfach kaltgestellt wurden.
Man hätte es besser machen können. Man hätte mit den bisherigen Personen und Fachgruppen arbeiten und die bestehenden organischen Strukturen personell ausbauen statt reorganisieren müssen. Und vor allem hätte man im Bereich der Preise Absprachen mit Kantonen und über die Landesgrenze hinaus treffen müssen.
Schauen Sie zu diesem Thema meinen Auftritt in der Tagesschau vom 22. April 2021 oder hören Sie das Radiointerview im Rendez-vous.
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